Arbeitsdienst


Arbeitsdienste 2024:

 20.4.24

evtl. 14.9.24

21.9.24 und 22.9.24

27.9.24 und 28.9.24

 


Bitte immer an die Arbeitskarte denken!


ACHTUNG:     

Die Arbeitsstunden müssen direkt auf der Arbeitskarte abgestempelt werden oder können innerhalb von 10 Tagen nach dem geleisteten Arbeitsdienst bei einem Vorstandsmitglied nachgetragen werden. Wenn dies nicht erfolgt, verfallen die geleisteten Arbeitsstunden, denn die Listen (ich helfe von… Uhr bis … Uhr) werden nicht mehr bei der Abrechnung am Ende des Jahres berücksichtigt!!!




REGELUNGEN ZUR ARBEITSKARTE

Reit- und Fahrverein Altlünen e.V.

 

Gemäß Satzung unseres Vereins ist, “Jedes Mitglied verpflichtet, Tätigkeiten zum Erhalt und Erneuerung der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins Altlünen zu leisten, sowie den Verein aktiv bei Veranstaltungen zu unterstützen.“

(Satzung § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Absatz 6.)

 

Somit gilt folgende Regelung:

 

1. Jedes Vereinsmitglied hat pro Jahr 10 Arbeitsstunden zu verrichten.

Diese können in zuvor angekündigten Arbeitseinsätzen abgeleistet werden.

 

Hierzu zählen z.B.:  Heu/Stroh abladen, Hindernisse säubern + streichen, Aufräumaktionen, Helfen an Turniertagen und deren Vorbereitung, Instandsetzungsarbeiten, Außengeländepflege.

 

Sattelpflege, Trensenpflege, Fegen der Stallgasse, Haken des Hufschlages, Misten der Pferde, Leeren der Äppelkarre, Abäppeln der Halle, werden nicht auf der Karte anerkannt. Diese Tätigkeiten gehören zum Pferdesport dazu.

 

Die Arbeitseinsätze werden auf der Karte durch den Vorstand dokumentiert.

 

2. Der Wert pro Stunde beträgt 10,00 Euro.

 

3. Die Arbeitskarte wird am Anfang eines Jahres ausgegeben und muss 

zum Jahresende wieder beim RuF Altlünen abgegeben werden. Die 

erbrachte Arbeitsleistung wird durch den Vorstand kontrolliert.

 

4. Am Jahresende müssen auf der Karte ordnungsgemäß 20 Felder 

(je 30 Minuten) abgestrichen sein. Für jedes nicht abgestrichene Feld 

werden 5,00 Euro gemäß Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht.

Fehlende Stunden können bis zum 31.12. des laufenden Jahres nach 

Absprache mit dem Vorstand nachgeholt werden.

 

5. Der Besitz der Karte und die dazu gehörenden Einzugsermächtigung ist 

für aktive Mitglieder verpflichtend.

 

6. Bei Verlust der Karte werden 100,00 Euro eingezogen oder 

die Arbeitsstunden müssen nochmals nachgearbeitet werden.

 

7. Eltern, Geschwister oder weitere Familienangehörige

können die Arbeitsstunden für aktive Mitglieder ableisten.

 

 

Reit- und Fahrverein Altlünen e.V.

-DER VORSTAND-

 

 

Eltern sind berechtigt für Ihre Kinder Arbeitsstunden abzuleisten.